AU-PAIR in Deutschland
AU PAIR NACH DEUTSCHLAND
Deutsch lernen – Erfahrung im Ausland sammeln – eine fremde Kultur kennen lernen – Lebenserfahrung gewinnen – berufliche Erfahrung machen – sich persönlich weiter entwickeln
WIR VERSTEHEN AU PAIR ALS INTERKULTURELLES AUSTAUSCH UND JUGENDPROGRAMM
FÜR AUSLÄNDISCHE AU PAIRS KOSTENLOSE VERMITTLUNG AN AUSGESUCHTE GASTFAMILIEN
Bevorzugt in die Großräume Dresden, Leipzig, Berlin, Erfurt und Halle
Sprachkurse am Goetheinstitut Dresden, Universität, Volkshochschule und andere
Zusammenarbeit mit der Botschaft und den deutschen Behörden
Für Kurzentschlossene schnelle Vermittlung
Verlässliche und qualifizierte Betreuung vor Ort nach den Qualitätsstandards der vom Bundesministerium anerkannten
„GÜTEGEMEINSCHAFT AU PAIR E.V.“
Wir suchen:
Junge Frauen zwischen 18 und 24 Jahren
Deutschkenntnisse Voraussetzung Level A1, Goethe Institut
Interesse an einem Sprach- und Kulturaufenthalt in Deutschland
Bereitschaft in Familien Kinderbetreuung und Hausarbeit zu übernehmen
Die Rechte und Pflichten:
Kinderbetreuung – verantwortungsbewusster, liebevoller Umgang mit den Kindern
Aktive Betreuung der Kinder
Leichte Hausarbeit wie Abspülen, Staubsaugen, Bügeln, Aufräumen
Einfache Gerichte Kochen, Einkaufen gehen
Keine groben Putzarbeiten
Beschäftigungszeit 6 Stunden pro Tag, 30 Stunden pro Woche
Babysitting nach Absprache
Urlaub 4 Wochen für ein Jahr, 2 Tage pro Monat
Freizeit 1 ½ zusammenhängende freie Tage pro Woche
Freie Zeit zum Sprachschulbesuch in Absprache mit der Familie
Die Gastfamilie zahlt dem Au-pair monatlich 260 Euro
Freie Kost und Logie (Zimmer)
Die Gastfamilie bezahlt eine Monatsfahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr
Die Gastfamilie übernimmt die Kosten der Kranken-Unfall und Haftpflichversicherung
Beteiligung an den Kosten für den Sprachkurs nach Absprache
Aufenthaltsdauer in der Regel 12 Monate
Einreise
EU Staatsangehörige können mit gültigem Reisepass oder Personalausweis einreisen
Nicht-EU Staatsangehörige benötigen für einen Au-pair Aufenthalt in Deutschland einen gültigen Reisepass und ein Au-pair Visum
Nach der Einreise
Alle Au pairs müssen sich nach der Einreise bei der Meldebehörde anmelden
Alle Au pairs aus den EU Beitrittsländern beantragen bei der Agentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis
Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung gelten nur für eine Au pair Tätigkeit in der jeweiligen Gastfamilie. Jede andere Tätigkeit ist verboten.
Die Gastfamilie bietet Unterstützung bei Behördengängen.
In Deutschland gibt es ein Netzwerk von IN VIA Beratungs- und Vermittlungsstellen, das sich zur Bundesarbeitsgemeinschaft IN VIA zusammengeschlossen hat.
Unsere Beratungs- und Vermittlungsstelle informiert über Au-pair Aufenthalte und bereitet auf den Auslandsaufenthalt vor.
Wir kooperieren im Ausland mit bewährten Partnerorganisationen.
IN VIA richtet sich nach den Bestimmungen des „Europäischen Abkommens über die Au pair Beschäftigung“ vom 24.11.1969, unterzeichnet von der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten des Europarates.
FREUNDLICHE; AKTIVE UND AUSFÜHRLICHE BERATUNG UND BEGLEITUNG WÄHREND DES GESAMTEN AU PAIR AUFENTHALTES.
Monatliche Ausflüge und Treffen mit allen Au pairs.
Semperoper, Stadtbesichtigung, Museen, Sächsische Schweiz, Internationale Feste,
Geselligkeit, Plätzchenbacken und Vieles mehr.
Auszeichnung unserer Arbeit durch den Sächsischen Landtag.
Bewerbungs- und Anmeldeformulare und weitere Informationen bitte bei uns anfordern.
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0049 (0)351 8838 30 20
Aktualisiert (Sonntag, den 23. Mai 2010 um 11:23 Uhr)



